Ausbildungsklassen
Die vorgestellte Führerscheinregelung ist gültig ab 19.01.2013.
In unserer Fahrschule können Sie in den folgenden Ausbildungsklassen Führerscheine erwerben:
Führerschein PKW
Klasse B
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Es dürfen aber auch schwerere Anhänger gezogen werden, solange die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500 kg beträgt. Das Mindestalter ist 18 Jahre bzw. 17 Jahre, wenn man an "Begleitetes Fahren mit 17" teilnimmt.
Klasse B96
Die Fahrerlaubnisklasse B96 gilt für Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhängern mit der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750kg, der Kombination über 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg
Klasse BE
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse mit schwereren Anhängern als in Klasse B96 beschrieben. Voraussetzung: Besitz der Klasse B.
Führerschein Motorrad
Klasse A (ab 24 /20* bzw. 21**)
Der Führerschein Klasse A gilt für Motorräder mit einem Hubraum über 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH ) mehr als 45km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15kW.
Bei Direkteinstieg ist das Mindestalter 24 Jahre oder 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 (*Motorräder bis 25kW und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg / kW) **bzw. 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15kw. Bei Vorbesitz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich
Klasse A2 (ab 18 Jahre)
Die Fahrerlaubnisklasse A2 gilt für Krafträder mit einer Leistung von weniger als 35kw bzw. einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kw/kg. Die Klasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt. Wenn die Klasse vor dem 19.01.2013 erworben wurde, wird diese nach 2 Jahren zur Klasse A .Bei Vorbesitz der Klasse A1 ist ebenfalls nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A1
Motorräder bis 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW . Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Ab sofort bieten wir für Führerscheininhaber der Klasse B die Erweiterung für 125ccm entsprechend der Zusatzausbildung B196 an.