Fahren mit 17
Seit 2011 ist "Begleitetes Fahren mit 17 Jahre" bundesweit gesetzlich verankert. Dies bedeutet, dass Jugendliche unter Auflagen und der Begleitung einer volljährigen Person schon im Alter von 17 Jahren Ihren Führerschein machen und eigenständig am Straßenverkehr in Deutschland und Östreich teilnehmen können.
Die ausgewählten Begleitpersonen werden amtlich in der Fahrberechtigung vermerkt. Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister gesammelt haben.
Die Führerscheinausbildung kann frühestmöglich 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden, 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann dann die theoretische Prüfung abgelegt werden.
Zur praktischen Prüfung werden die Schüler/-innen jedoch frühestens 4 Wochen vor Vollendung des 17. Lebensjahrs zugelassen. Die Ausbildung entspricht inhaltlich der normalen Klasse B- Ausbildung.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten anzusprechen!